Rahmenbedingungen
Preis
Eine Einheit Psychotherapie/ klinisch-psychologische Beratung/ Behandlung dauert 50 Minuten und wird mit € 100,- verrechnet (steuerfreie Leistung gem. 6 Abs. 1 Z 19 UstG). Dieser Rahmen gilt auch für das Erstgespräch.
Eine Einheit Selbsterfahrung für AusbildungskandidatInnen dauert 45 Minuten und wird mit € 80,- verrechnet.
Für Paartherapie/-beratungen werden pro Sitzung 75 Minuten anberaumt und € 160,- € verrechnet.
Die Abrechnung erfolgt üblicherweise über monatliche Honorarnoten via Überweisung.
Hinweis zur Tarifänderung
Ab 1. Juli 2026 gelten angepasste Honorarsätze:
- Eine Einheit Psychotherapie bzw. klinisch-psychologische Behandlung (50 Minuten) wird mit € 110,- verrechnet.
- Eine Einheit Paartherapie/-beratung (75 Minuten) wird mit € 180,- verrechnet.
Für bereits laufende Behandlungen gelten die individuell vereinbarten Konditionen.
Kosten und Teilrefundierung durch die Krankenkassen
Sowohl Psychotherapie als auch klinisch-psychologische Behandlung gelten als Krankenbehandlung und können von den gesetzlichen Krankenkassen teilweise rückerstattet werden. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen einer diagnostizierten psychischen Erkrankung sowie eine Behandlung mit therapeutischer Indikation.
Die aktuell gültigen Kostenzuschüsse pro Einzelsitzung betragen (Stand 1.2.2026):
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ÖGK: € 33,70
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SVS: € 50,00
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BVAEB: € 50,20
Die Refundierung erfolgt nach Bezahlung der Honorarnote durch Einreichung bei Ihrer Krankenkasse.
Keine Refundierung
Eine Kostenbeteiligung durch die Krankenkasse ist nicht möglich bei Angeboten ohne krankheitswertige Diagnose bzw. ohne Krankenbehandlung , bspw.:
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psychologischer Beratung
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Paarberatung und -therapie
- Selbsterfahrung
Absageregelung
Sollten Sie Ihre vereinbarte Stunde nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese bitte 24 Stunden vor dem Termin ab. Bei kurzfristigeren oder ausbleibenden Absagen verrechne ich ein Ausfallhonorar von 50% des Stundensatzes. Ich bitte weiters um Verständnis, dass aufgrund von zu spätem Erscheinen versäumte Zeit nicht nachgeholt bzw. hinten angehängt werden kann.
Eine Bitte
Kommen Sie maximal fünf Minuten vor Ihrem Termin in die Praxis, um vorhergehende Termine nicht mit dem Läuten zu unterbrechen.
Verschwiegenheitspflicht
Die Gespräche sind streng vertraulich und unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht laut § 37 Psychologengesetz 2013 bzw. §15 Psychotherapiegesetz 1990.
